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tara
16.06.2010, 15:46
Hatte "vorher" nicht wirklich ne Meinung zu dem Thema..
Einfach keine Gedanken drueber gemacht.
Dann das hier gelesen und viel drueber diskutiert in letzter Zeit. :)

Klick mich, ich bin ein ueberaus interessanter Artikel (http://www.zeit.de/2007/46/Inzest)

Phil
16.06.2010, 16:19
Finde es ist eine Straftat.
Und könnte mir auch nicht vorstellen mit einem meiner geschwister sexuell aktiv zu sein.

Katzi
16.06.2010, 18:31
Ich finde, dass auch hier gilt: "Kann denn Liebe Sünde sein?"
Wenn sie beidseitig ist, wie in diesem Fall, dann ist sie das meiner Meinung nach nicht.

Vielleicht ist die Gesellschaft nur noch nicht bereit dafür, wie man noch vor wenigen Jahren (und heute leider immer noch viele Menschen) dachte, dass Homosexualität etwas "unnatürliches" sei.

Auch in Tierreich pflanzen sich verwandte Tiere miteinander fort, es ist nichts abartiges oder sündiges daran.

Andererseits muss jeder mit sich selber ausmachen, ob er ein möglicherweise behindertes Kind zur Welt bringen will, schließlich gibt es heutzutage genügend Möglichkeiten Kinder zu adoptieren, oder mit "Leiheltern" Kinder zu bekommen.


Deshalb finde ich, dass es heutzutage auch keine Gründe mehr für so ein Gesetz gibt.

Aiya
16.06.2010, 18:35
Philipp, Wenn du den Artikel genau gelesen hast, wirst du feststellen, dass zwischen den beiden Geschwistern aus schwierigem sozialen Mileu ein Sonderfall vorlag. Beide haben ihre Kindheit nicht mit einander verbracht, da der Bruder seine Kindheit und Jugend bei Pflegeeltern verbracht hat und keiner von einander wusste. Was sich für Gefühle entwickelt haben, als der Bruder dann vor seiner Schwester stand (die echte Liebe oder Sex bis dato noch nicht kennengelernt hat), können wir uns als Außenstehende gar nicht vorstellen.

Im Artikel geht es auch nicht um Inzest als Straftat an sich, sondern vielmehr um das rücksichtslose Verhalten der Medien und der Justiz, die nicht bereit waren den Einzelfall zu berücksichtigen und sich mehr und mehr in einer Prozessspirale und ethnisch sehr zweifelhaftem Verhalten (Überredung zur Sterilisation) verstrickt haben.

Der Artikel war deshalb sehr interessant und gleichzeitig auch erschreckend.

tara
16.06.2010, 22:27
Naja, der Artikel ist auch ein Denkanstoss gegen dieses "Tabu" im allgemeinen.
Ich meine ...
Die sexuelle Selbstbestimmung (ein Verfassungsrecht) wird durch besagten Paragraphen
des StGBs eingeschraenkt (wenn auch in einer Weise, die wenige nutzen wuerden, was
fuer die Sache an sich natuerlich nicht relevant ist).
Fakt ist aber: die sexuelle Selbstbestimmung ist Teil des allgemeinen Persoenlichkeitsrechtes
und somit ein Rechtsgut.
Eine Rechtsgutverletzung ist eine Praemisse fuer ein Delikt und die geltenden Gesetze duerfen
keine Rechtsgueter verletzen - ferner sollen sie diese schuetzen.

Auch die gaengigste Begruendung fuer dieses Gesetz zieht im Prinzip nicht richtig, da man
auf dieser Basis auch geistig/koerperlich behinderten Menschen den unverhueteten Umgang
verbieten koennte, was nicht der Fall ist (zumindest insofern diese Beeintraechtigungen genetischer
Natur sind). Versteht mich hier nicht falsch - besagten Menschen wird der sexuelle Umgang
deutlich erschwert aber es besteht dennoch ein himmelweiter Unterschied zwischen "ein paar
Huerden" und einem Straftatbestand fuer den man im Knast landen kann (http://dejure.org/gesetze/StGB/173.html).
In letzter Konsequenz koennte man auf dieser Basis sogar jeglichen unverhueteten
Geschlechtsverkehr verbieten, da selbst bei vollkommen gesunden Menschen die Moeglichkeit
besteht, dass die daraus entstehenden Kinder geistige/koerperliche Defekte genetischer Natur
aufweisen.

Nur um einen weiteren Aspekt der Diskussion zu beleuchten.
Mir persoenlich faellt es sehr schwer zu einer Meinung zu kommen, wie eingangs erwaehnt.
Folglich konnte ich mich zu dieser im Moment noch nicht durchringen. :)

Phil
17.06.2010, 02:25
Alkohol in der Woche ist nicht gerade positiv. ><
Leider hat Hath irgendwo recht und ich schließe mich seiner Meinung ausnahmsweise an:Mir persoenlich faellt es sehr schwer zu einer Meinung zu kommen, wie eingangs erwaehnt.

Es ist wirklcih ein sher schweres Thema.

Grimbolt
17.06.2010, 11:15
Das wichtigste in dem ganzen Artikel ist die Tatsache, daß einzig und allein der vollzogene Geschlechtsakt der Straftatbestand selbst ist. Wenn zwei Geschwister in vitro fertilisieren lassen würde, wäre dies KEINE Straftat, sondern legal. So steht es auch in diesem Artikel und im Gesetz. Wenn beide noch nicht volljährig sind, können beide auch nicht bestraft werden. Daß die Kinder außerdem entzogen wurden, lag im sozialen Umfeld begründet, den beide Eltern hatten/haben.

Daß sich kaum einer von uns vorstellen kann, mit seinen Geschwistern sexuell aktiv zu sein, liegt eher in der moralischen und ethischen Erziehung, die man erfahren hat und in der Scham, die man mit dem Vollzug des ganzen empfinden würde, wenn es herauskäme. Es ist nicht einmal schwierig eine eigene Meinung dazu zu haben, es ist nur schwierig zuzugeben, daß man eine andere hat, wie die, die oktroyiert wird durch das Gesetz. Kaum einer wird sagen: "ja, laßt Geschwister miteinander schlafen", ganz einfach weil es sich nicht gehört und soziale Isolation nach sich zieht.

mfg

Sebastian

Grimbolt
17.06.2010, 11:22
Hierzu Version Paragraph 173 STGB von 1953 (älteste Version von 1872, welche nahezu unverändert bis heute übernommen wurde):

Diese beiden Artikel sind 1973 entfernt worden:

(2) [1] Der Beischlaf zwischen Geschwistern wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. [2] Ebenso wird der Beischlaf zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie bestraft, wenn die Ehe, auf der die Schwägerschaft beruht, zur Zeit der Tat besteht.

(3) Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

(5) [1] Im Falle des Beischlafes zwischen Verschwägerten kann das Gericht von Strafe absehen, wenn die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten zur Zeit der Tat aufgehoben war. [2] Die Tat wird nicht mehr verfolgt, wenn Befreiung vom Eheverbot der Schwägerschaft erteilt worden ist.

D.h. dieses Gesetz basiert weniger auf biologischen Gesichtspunkten als auf sozialen Gesichtspunkten, die eine interFAMILIÄRE Fortpflanzung als Schande darstellen (sogar zwischen verschwägerten). Es etabliert als solches nur einen ethischen und moralischen Code.

mfg

Sebastian

kleinaberfein
17.06.2010, 12:26
Ich habe da noch einen krassen Artikel für euch über eine Beziehung (http://www.edarling.ch/) zwischen Oma und Enkel. Verglichen damit ist das Geschwisterpärchen nichts...
Klickt einfach hier (http://www.bild.de/BILD/news/2010/05/02/rentnerin-und-ihr-enkel-sind-ein-paar/inzest-oma-ich-liebe-meinen-enkel-und-wir-kriegen-ein-kind.html).

Nâdryel
17.06.2010, 12:29
Ich habe da noch einen krassen Artikel für euch. Verglichen damit ist das Geschwisterpärchen nichts...
Klickt einfach hier (http://www.bild.de/BILD/news/2010/05/02/rentnerin-und-ihr-enkel-sind-ein-paar/inzest-oma-ich-liebe-meinen-enkel-und-wir-kriegen-ein-kind.html).

Bild-Artikel sind immer "krass", aber nicht wegen dem, was sie berichten, sondern wie... =(

tara
17.06.2010, 15:30
Das wichtigste in dem ganzen Artikel ist die Tatsache, daß einzig und allein der vollzogene Geschlechtsakt der Straftatbestand selbst ist. Wenn zwei Geschwister in vitro fertilisieren lassen würde, wäre dies KEINE Straftat, sondern legal. So steht es auch in diesem Artikel und im Gesetz. Wenn beide noch nicht volljährig sind, können beide auch nicht bestraft werden.
Das kommt noch dazu.


Daß die Kinder außerdem entzogen wurden, lag im sozialen Umfeld begründet, den beide Eltern hatten/haben.

Hier widerspreche ich dir - Ich befasse mich grade mit dem Thema recht intensiv
und eine Kindeswohlgefaehrdung, deren Verdacht Vorraussetzung fuer eine
Inobhutnahme ist, lag nach der Gesetzeslage nicht vor. Fuer das weitere Verfahren,
wie zum Beispiel das Kind in Pflege zu geben oder eine eventuelle Heimunterbringung
ist sie sogar zwingend.
Das einzige, was dafuer Sprechen koennte, waeren die unsicheren Verhaeltnisse
der Eltern (moegliche Haftstrafen etc.), die die Mutter jedoch nicht betrafen, da sie
als Minderjaehrig galt und einen gesetzlichen Vormund hatte, weshalb sie mit dem
173 StGB nicht belangt werden konnte.
Zudem wurden diese Verhaeltnisse durch das Jugendamt beziehungsweise deren
Mitarbeiter erst durch klar widerrechtliche Handlungen (Verletzung der Schweigepflicht
und Amtsmissbrauch) ausgeloest.

Desweiteren habe ich mich zu einem Standpunkt durchgerungen.
Meiner Meinung nach ist Inzest bzw. das Verbot dieses genauso zu behandeln,
wie es der Homosexualitaet schon zugute kam.
Auf die gesellschaftliche Akzeptanz wird man wohl noch sehr lange warten muessen,
aber zumindest das Verbot gehoert abgeschafft.
Der Artikel ist einfach nicht verhaeltnismaessig und betrifft genau die Faelle, die er
heute zu Unterbinden versucht (Missbrauchsfaelle innerhalb einer Familie), nicht,
da hier sowieso die §§ 174 (http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html), 176 (http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html), 177 (http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html), 179 (http://dejure.org/gesetze/StGB/179.html), 180 (http://dejure.org/gesetze/StGB/180.html), 182 (http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html) StGB greifen wuerden.

Blackhound
18.06.2010, 01:09
Hath ich teile hier deine Meinung vollkommen.

Wenn man sich überlegt das behinderte Menschen vor nicht all zu langer Zeit von der Gesellschaft als Menschen zweiter klasse behandelt wurden und teilweise immer noch werden und Gesetzlich in vielen Bereichen nicht Geschütz waren.

Es kann einfach nicht sein das sich Regierung und Gesetzgeber sich hinter altertümliche Gesetze verstecken. Die Dargestellte Situation in dem Artikel zeigt dies deutlich.
Rein Menschen rechtlich (aus meiner Sicht) müsste das Gesetz geändert werden bzw. Sonderregelungen hinzugefügt werden. Es muss diskutiert werden.

kleinaberfein
18.06.2010, 11:06
Nur gehts hier ja grad nicht, um die Qualität von Boulevard Zeitungen, sondern um das Thema Liebe (http://www.edarling.ch/) und Sex innerhalb der Familie. Versteh mich aber bitte nicht falsch! :) Ich bin auch kein "BILD"-Fan! LG

tara
18.06.2010, 13:44
Kleinaberfein, das "ueble" an meinem Artikel war mMn. der Umgang der Oeffentlichkeit, der Justiz,
des Staates und der verantwortlichen Aemter mit der Situation.

Wenn se unbedingt miteinander Voegeln wollen - sollen sie doch.
Nicht mein Bier.
Geht mich im Prinzip doch ueberhaupt nichts an, was irgendwer in seinem Schlafzimmer macht.

edit: typos fix'd